Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Geltungsbereich
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Mit Ihrer Auftragserteilung erkennen Sie
unsere Verkaufs und Lieferbedingungen an. Unsere Bedingungen sind ab diesem Zeitpunkt Grundlage für unsere vertraglichen Beziehungen. Diese gelten
somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Fremde Geschäftsbedingungen können
wir nicht anerkennen. Dies gilt auch dann wenn sie die Vorschrift enthalten, daß entgegenstehende Bedingungen des Lieferanten nicht anerkannt werden.
In der Durchführung eines Auftrages durch uns liegt keine Anerkennung fremder Geschäftsbedingungen.
2. Bestellungen
Bestellungen mündlicher, fernmündlicher oder schriftlicher Art, sowie Bestellungen, welche wir über elektronische Medien erhalten, betrachten wir als
Kaufangebote. Der Kaufvertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Lieferung selbst, zustande. Ihre Auftragserteilung
sehen wir gleichzeitig als Bestätigung Ihrer Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit. Falls sich zu einem späteren Zeitpunkt Bedenken ergeben,
so können wir die Erfüllung des Vertrages von einer Vorauszahlung oder sofortiger Bezahlung bei Lieferung abhängig machen oder nach unserer Wahl
vom Vertrag zurücktreten.
3. Änderungen
Beachten Sie bitte daß Änderungen von Aufträgen nur bei Lager-Produkten in Standartausführung möglich sind. Bei Sonderanfertigungen können wir
Änderungen leider nicht anerkennen.
4. Lieferung und Gefahrenübergang
Die Lieferung erfolgt falls nicht anders vereinbart, innerhalb der in der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferzeit ab unserem Lager. Wird die Lieferung
durch höhere Gewalt, rechtsmäßigen Streik, unverschuldetes Unvermögen unsererseits oder eines unserer Lieferanten sowie ungünstige WitterungsVerhältnisse verzögert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Wir sind bemüht, die Lieferfristen pünktlich einzuhalten.
Sollte dies jedoch aus wichtigen Gründen nicht möglich sein, entstehen für uns daraus keine rechtlichen Konsequenzen. Die Gefahr geht auf den Käufer
über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Wird der Versand
auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
5. Mängelrüge
Der Käufer ist verpflichtet die Lieferung unverzüglich auf etwaige Mängel und ihre Vertragsgenauigkeit zu untersuchen und zu überprüfen. Wir haften
für offensichtliche Mängel nur dann, wenn uns diese innerhalb 1 Woche schriftlich unter genauer Angabe der Gründe angezeigt worden sind.
Die Besichtigung und Überprüfung der beanstandeten Ware muß uns jederzeit möglich sein. Nicht offensichtliche Mängel kann der Besteller innerhalb
der gesetzlichen Gewährleistungsfrist Schriftlich unter genauer Angabe der Gründe geltend machen. Branchenübliche Abweichungen in den Abmessungen,
Ausführungen, Stoff oder Ledermustern, -farben, Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen, insbesondere bei Nachbestellungen, berechtigen
nicht zu Beanstandungen. Bei der Verarbeitung der vom Verkäufer gelieferten Materialien sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, wenn der
Mangel auf die Beschaffenheit des Materials beruht. Der Werkstoff Holz im Freien eingesetzt (Gartenmöbel) unterliegt extremen Witterungsvehältnissen.
Es kann trotz sorgfältiger Verarbeitung zu einer gewissen Rissbildung oder zum werfen des Holzes kommen. Das sind spezifische Eigenschaften des Holzes
welche nicht zur Beanstandung berechtigen. Bei berechtigter Beanstandung werden wir nach unserer Wahl Nachbesserung und / oder Ersatzlieferung
leisten, in jedem Falle aber nur bis zur Höhe des Auftragwertes. Zur Vornahme aller uns nach eigenem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen
und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer die erforderliche und angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben. Ersetzte Teile verbleiben in unserem Eigentum.
Entscheiden wir uns zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung, so fallen uns die Kosten nicht zur Last, daß die nachgebesserte oder ersetzte Ware an einen
anderen Ort als den ursprünglichen Ablieferungsort ausgeliefert werden soll. Die vorstehende Regelungen dieses Paragraphen gelten nicht für GebrauchtGegenstände, die unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung geliefert werden.
6. Preise
Alle unsere Preislisten und Angebote sind freibleibend. Offensichtliche Schreib oder Rechenfehler binden uns nicht. Soweit zwischen Vertragsabschluß und
vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als 6 Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise, übersteigen
letztgenannte Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 10%, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
7. Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Erfüllung unserer Forderungen aus den geschäftlichen Verbindung unser Eigentum.
Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Wenn der Käufer Vorbehaltsware veräußert tritt er uns
seine Forderung in Höhe des jeweiligen Wertes erstrangig ab. Dazu bedarf es keiner weiteren Abtretungserklärung. Auf unser Verlangen weist uns der
Käufer seine Forderungen gegen Dritte einzeln nach. Gleichzeitig gibt er seinen Kunden die erfolgte Abtretung mit der Aufforderung bekannt, bis zur
Höhe unserer Forderungen ausschließlich an uns zu bezahlen. Anderseits sind wir berechtigt, die Nacherwerber von der Abtretung zu benachrichtigen und
die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist zu einer anderweitigen Abtretung nicht berechtigt. Bei Zugriffen Dritter – insbesondere Gerichtsvollzieher –
auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentumsrecht hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte
durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen und/oder außergerichtlichen Kosten
zu erstatten, haftet hierfür der Verkäufer.
8. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, falls nichts anderes angegeben.
Lieferungen ins Ausland und an Privatkunden nur gegen Vorkasse. Die Ablehnung von Schecks behalten wir uns ausdrücklich vor. Schecks werden nur
zahlungshalber, nicht aber an Zahlung Statt angenommen. Werden unsere Rechnungen nicht innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum bezahlt, werden sofort
Verzugszinsen berechnet.
9. Erfüllungsort und Gerichtstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist unser Firmensitz in Mering. Für Streitfälle die sich aus dem Vertragsverhältnis ergeben, ist der Gerichtsstand
Augsburg soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.
10. Wirksamkeitsklausel
Durch die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen oder Teile davon wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt